Ein Seniorenumzug in Nürnberg wird oft von der Pflegekasse bezuschusst – mit bis zu 4.180 € für „wohnumfeldverbessernde Maßnahmen“ nach §40 SGB XI. Auf dieser Seite steht ehrlich und Schritt für Schritt, wer den Zuschuss bekommt, wofür er gilt und warum Sie den Antrag unbedingt VOR dem Umzug stellen. Den Umzug selbst übernehmen wir behutsam und zum Festpreis.
Pflegekasse-Zuschuss auf einen Blick
Zuschuss je Person
wohnumfeldverbessernde Maßnahme, §40 SGB XI
Mehrere Pflegebedürftige
z. B. Ehepaar mit je einem Pflegegrad
Voraussetzung
und ein barriereärmeres Wohnen als Ziel
Wichtigste Regel
vor Beauftragung und Umzug stellen
Die Pflegekasse fördert nicht „den Umzug“ als solchen, sondern die Verbesserung Ihres Wohnumfelds. Genau darum geht es beim Seniorenumzug – und deshalb passt beides so gut zusammen.
Barriereärmer wohnen
Der Umzug in eine ebenerdige, schwellenlose oder rollstuhlgerechte Wohnung zählt als wohnumfeldverbessernde Maßnahme – der Kern des Zuschusses nach §40 SGB XI.
Vom Obergeschoss ins Erdgeschoss
Wer aus dem 3. Stock ohne Aufzug ins Erdgeschoss oder in eine Wohnung mit Lift zieht, verbessert die Pflegesituation nachvollziehbar – ein häufig anerkannter Grund.
Näher zur Pflege
Ein Umzug, der die Pflege durch Angehörige oder einen Dienst erst ermöglicht oder deutlich erleichtert, kann als Maßnahme anerkannt werden.
Umbauten am neuen Zuhause
Neben dem Umzug fließt der Topf auch in bodengleiche Duschen, Haltegriffe, unterfahrbare Küchen oder eine verbreiterte Tür – alles, was das Wohnen sicherer macht.
Umzugskosten anteilig
Ehrlich gesagt: Die 4.180 € sind ein Zuschuss zur Maßnahme, kein Freibrief für die ganze Umzugsrechnung. Die Kasse prüft, was der Verbesserung dient.
Nicht gefördert
Ein reiner Wohnungswechsel ohne Verbesserung, ein Umzug in eine schlechter erreichbare Wohnung oder Kosten ohne Pflegebezug fallen nicht unter den Zuschuss.
Seit 2024 gewährt die Pflegekasse für eine wohnumfeldverbessernde Maßnahme nach §40 Absatz 4 SGB XI einen Zuschuss von bis zu 4.180 € je pflegebedürftiger Person. Leben mehrere Menschen mit Pflegegrad in einem Haushalt – etwa ein Ehepaar –, kann sich der Betrag auf bis zu 16.720 € summieren. Viele Ratgeber und auch Wettbewerber nennen noch die alten 4.000 €; der aktuelle Höchstbetrag liegt bei 4.180 €.
Wichtig ist die Einordnung: Es handelt sich um einen Zuschuss zu einer Maßnahme, die Ihr Wohnen barriereärmer macht – nicht um eine pauschale Erstattung der Umzugskosten. Die Pflegekasse schaut, ob und wie der Umzug die Pflegesituation verbessert. Ein Umzug ins Erdgeschoss, in eine barrierefreie Wohnung oder näher zur Pflege wird regelmäßig anerkannt; ein reiner Ortswechsel ohne diesen Nutzen nicht.
Der Betrag ist ein Höchstbetrag, kein Automatismus. Sie erhalten das, was die anerkannte Maßnahme tatsächlich kostet, bis zur Grenze von 4.180 €. Deshalb lohnt es sich, den Umzug von Anfang an als das zu beschreiben, was er ist – ein Schritt zu sicherem, altersgerechtem Wohnen. Genau hier hilft unser schriftlicher Festpreis: Er macht die Kosten für die Kasse nachvollziehbar.
1. Vorher melden
Nehmen Sie VOR dem Umzug Kontakt zur Pflegekasse auf. Wer erst nachträglich beantragt, riskiert die Ablehnung – die Maßnahme muss vorher genehmigt sein.
2. Antrag stellen
Ein formloser Antrag genügt oft; viele Kassen (AOK, Barmer, DAK, KKH, Knappschaft) haben ein Formular. Beschreiben Sie, wie der Umzug das Wohnen verbessert.
3. Festpreis einreichen
Sie brauchen in der Regel einen Kostenvoranschlag. Unser schriftlicher Festpreis reicht dafür aus – ein Angebot genügt den meisten Kassen.
4. Nach Zusage umziehen
Erst nach der Bewilligung beauftragen und umziehen. Danach reichen Sie die Rechnung ein; oft läuft die Abrechnung direkt mit der Kasse.
Diese Punkte entscheiden darüber, ob der Zuschuss bewilligt wird – und wie Sie ihn mit weiteren Leistungen der Pflegeversicherung verbinden.
Pflegegrad 1 bis 5
Schon ab Pflegegrad 1 besteht Anspruch auf den Zuschuss. Ohne anerkannten Pflegegrad gibt es keine Förderung – prüfen Sie das zuerst.
Verbesserung nachweisen
Kurze Begründung, warum die neue Wohnung barriereärmer ist (ebenerdig, Lift, näher zur Pflege). Fotos oder ein Grundriss helfen.
Kostenvoranschlag / Festpreis
Ein schriftliches Angebot des Umzugsunternehmens. Unser Festpreis ist genau dafür gemacht und für die Kasse nachvollziehbar aufgeschlüsselt.
Antrag VOR dem Umzug
Die Genehmigung muss vor Beginn der Maßnahme vorliegen. Das ist der häufigste Grund für abgelehnte Anträge – und leicht zu vermeiden.
Kombination Kurzzeit- & Verhinderungspflege
Der Wohnumfeld-Zuschuss ist unabhängig von Kurzzeit- und Verhinderungspflege. Diese können Sie in der Umzugsphase zusätzlich nutzen, um die Betreuung zu sichern.
Orientierung, kein Rechtsanspruch: Über den Einzelfall entscheidet Ihre Pflegekasse. Wir unterstützen Sie beim Kostenvoranschlag, ersetzen aber keine Beratung durch die Kasse.
Der Umzug selbst – behutsam und zum Festpreis
Während der Zuschuss läuft, kümmern wir uns um den Umzug: einfühlsames Packen, Möbelmontage, Verkleinern und – als Fernumzug-Spezialist – auch der Weg in eine andere Stadt. Klaus vermittelt geprüfte Partnerbetriebe, Sie haben einen festen Ansprechpartner statt Callcenter und einen Festpreis, der vorab schriftlich feststeht.
Zum vollen Seniorenumzug-Service →Die Pflegekasse bezuschusst nicht den Umzug an sich, sondern die Verbesserung Ihres Wohnumfelds nach §40 SGB XI. Zieht ein Mensch mit Pflegegrad in eine barriereärmere Wohnung – ebenerdig, mit Aufzug oder näher zur Pflege –, gilt das als förderfähige Maßnahme. Dafür sind bis zu 4.180 € möglich. Ein reiner Ortswechsel ohne diese Verbesserung wird dagegen nicht gefördert.
Bis zu 4.180 € je pflegebedürftiger Person. Leben mehrere Pflegebedürftige in einem Haushalt, etwa ein Ehepaar mit je einem Pflegegrad, sind bis zu 16.720 € möglich. Das ist ein Höchstbetrag: Sie erhalten die tatsächlichen Kosten der anerkannten Maßnahme bis zu dieser Grenze. Viele Quellen nennen noch die veralteten 4.000 € – aktuell sind es 4.180 €.
Bereits ab Pflegegrad 1. Entscheidend ist, dass überhaupt ein anerkannter Pflegegrad (1 bis 5) vorliegt und der Umzug das Wohnen nachvollziehbar verbessert. Ohne Pflegegrad besteht kein Anspruch auf diese Leistung.
Ja, unbedingt. Die Pflegekasse muss die Maßnahme genehmigen, bevor Sie umziehen oder ein Unternehmen beauftragen. Ein nachträglicher Antrag wird häufig abgelehnt. Melden Sie sich also zuerst bei der Kasse, holen Sie unseren Festpreis als Kostenvoranschlag ein und ziehen Sie erst nach der Zusage um.
In der Regel einen kurzen Antrag mit Begründung, warum die neue Wohnung barriereärmer ist, sowie einen Kostenvoranschlag. Meist genügt ein einziges Angebot – unser schriftlicher Festpreis ist dafür gemacht. Fotos oder ein Grundriss der alten und neuen Wohnung helfen der Kasse bei der Entscheidung.
Ja. Der Zuschuss für die wohnumfeldverbessernde Maßnahme ist eine eigene Leistung und schließt Kurzzeit- oder Verhinderungspflege nicht aus. Gerade in der Umzugsphase lässt sich beides sinnvoll verbinden, um die Betreuung sicherzustellen. Die genaue Abstimmung übernimmt Ihre Pflegekasse.
Wir bringen Ihren Seniorenumzug mit geprüften Partnerbetrieben zusammen und koordinieren alles über einen festen Ansprechpartner. Sie erhalten einen Festpreis, der vorab schriftlich feststeht – ideal auch als Kostenvoranschlag für die Pflegekasse. Als Fernumzug-Spezialist bringen wir Sie auf Wunsch auch in eine andere Stadt, etwa zur Familie.
Rufen Sie an oder stellen Sie eine kostenlose Anfrage – für sich selbst oder für Ihre Eltern. Wir nennen Ihnen einen schriftlichen Festpreis, den Sie direkt bei der Pflegekasse einreichen können, und planen den Umzug behutsam mit Ihnen.
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